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Übersicht
Abgrenzung von Vorsorgevollmacht,
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VorsorgevollmachtPrivatrechtliche Willenserklärung mit aufschiebender Bedingung, keine gerichtliche Kontrolle: Basis absolutes Vertrauen Vollmachtgeber muß geschäftsfähig sein und der Bevollmächtigte muß einverstanden sein direkte Handlungsfähigkeit beim Vor-legen des Originals und Einhalten der Bedingung Problem: Wirksamkeit ist nicht garantiert. Der Geschäfts- oder Vertragspartner muß Vollmacht nicht akzeptieren, deswegen: Individuelle Form und beglaubigen oder beur-kunden erhöht Akzeptanz. Kombination mit Patienten-verfügung ist sinnvoll, Auszug aus der Vorsorgevollmacht für die Krankenakte. Der Bevollmächtigt kontrolliert, ob der in der Verfügung festgelegte Wille auch befolgt wird. |
BetreuungsverfügungEs werden Wünsche für den Betreuungsfall niedergeschrieben: Betreuungsperson, Handlungsan-weisungen für diese Richter und Betreuer müssen die BV im Verfahren und bei der Durchführung der Betreuung beachten. Betreuer kann nur mit Gerichtsbe-schluß handeln und nur in seinem Wirkungskreis Betreuer unterliegt Betreuungsgesetz und wird vom Gericht kontrolliert. Kombination: Patientenverfügung extra anfer-tigen mit behandelndem Arzt als Adressat. Kopie als Anlage zur Betreuungs-verfügung, Betreuer in Verfügung bitten, bei entsprechendem Aufgabenkreis zu kontrollieren, daß die Wünsche auch befolgt werden. Alternative: Patientenverfügung gesondert schreiben; und speziell dafür eine Person bevollmächtigen. |
Patientenverfügung
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